Ganzheitliche Steuerstrategie
Von der sauberen Finanzbuchhaltung bis zur komplexen Gestaltung.
Leistungen
Unternehmerische Entscheidungen mit internationalem Bezug haben fast immer eine steuerliche Tiefendimension. Ich begleite Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuerrecht, Fragen der Investmentbesteuerung sowie die Vertretung bei Betriebsprüfungen und in Einspruchsverfahren. Mandanten sind Kapital- und Personengesellschaften, von der einzelnen GmbH bis zur Holdingstruktur.
Dazu mehrere Urteilsanmerkungen in der DStR-K zu Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, unter anderem zur Anteilsrotation und zum Buchwertantrag nach § 3 UmwStG.
Internationale Investitionen und grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen bringen steuerliche Herausforderungen mit sich, die eine spezialisierte Beratung erfordern. Ich unterstütze Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei der steuerlichen Gestaltung internationaler Sachverhalte: von der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen über Verrechnungspreise bis hin zur Hinzurechnungsbesteuerung und grenzüberschreitenden Umstrukturierungen.
Im Mittelpunkt steht eine rechtssichere und wirtschaftlich durchdachte Lösung, die auf Ihre individuellen Ziele abgestimmt ist.
Dazu zuletzt: Kopfaufsatz im Praxisforum der IStR, Oktober 2025, zur weiten Auslegung des Beherrschungskonzepts im Anwendungsschreiben zum Außensteuergesetz.
Wenn Vermögen über Generationen oder über Grenzen übergeht, entscheidet die Vorbereitung über die Steuerlast. Das betrifft die vorweggenommene Erbfolge, die Bewertung von Betriebsvermögen und die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer bei internationalen Konstellationen. Die Gestaltungsspielräume sind erheblich, aber nur, solange genug Zeit zur Verfügung steht.
Berührungspunkte zu anderen Schwerpunkten ergeben sich häufig: Erbschaften mit Auslandsbezug greifen ins internationale Steuerrecht über, Unternehmensnachfolgen verbinden Erbschaft- und Unternehmensbesteuerung.
Wie ich arbeite
Ich berate auf Deutsch und auf Englisch. Internationale Sachverhalte berühren oft mehr als das Steuerrecht. Wo gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche oder strafrechtliche Aspekte hineinspielen, arbeite ich eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Auch eine vertrauliche Zweitmeinung zu einer bestehenden Strategie oder einem konkreten Sachverhalt ist möglich, ohne dass das laufende Mandatsverhältnis berührt wird.
Lassen Sie uns sprechen
Manche Mandanten kommen mit einer klaren Frage, andere mit einem Sachverhalt, der erst sortiert werden muss. Im Erstgespräch nehmen wir uns die Zeit, das gemeinsam zu sortieren, und ich gebe eine erste fachliche Einschätzung. Im Anschluss bekommen Sie eine schriftliche Zusammenfassung mit nächsten Schritten inklusive Honorarschätzung, danach entscheiden Sie.
Häufige Fragen
Antworten auf jene Fragen, die im Vorfeld eines Mandats am häufigsten gestellt werden.
Ab wann lohnt sich eine spezialisierte Beratung im internationalen Steuerrecht?
Sobald ein Sachverhalt mehr als einen Staat berührt, also bei Wegzug, Auslandsbeteiligungen, grenzüberschreitender Erbschaft oder ausländischem Investmentvermögen. Je früher die Frage gestellt wird, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht.