Steuerberatung in Bad Homburg
Expertise

Ganzheitliche Steuerstrategie

Von der sauberen Finanzbuchhaltung bis zur komplexen Gestaltung.

Wir bieten Ihnen nicht nur die rechtssichere Erfüllung aller steuerlichen Pflichten, sondern entwickeln proaktive Lösungen für Ihre individuellen Herausforderungen. Unsere Expertise deckt das gesamte Spektrum ab – national wie international, für private Vermögen und anspruchsvolle Unternehmensstrukturen.

Leistungen

Die private Steuererklärung ist mehr als die Aufarbeitung des vergangenen Jahres. Sie ist das Fundament für den Aufbau und den Erhalt Ihres Vermögens. Ich erstelle private Einkommensteuererklärungen, berate strategisch beim Vermögensaufbau und strukturiere Immobilien- und Kapitalvermögen steueroptimiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich laufendes Einkommen und langfristiges Investitionsvermögen so trennen lassen, dass mehr Kapital erhalten bleibt und sofort wieder arbeiten kann.

Unternehmerische Entscheidungen mit internationalem Bezug haben fast immer eine steuerliche Tiefendimension. Ich begleite Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuerrecht, Fragen der Investmentbesteuerung sowie die Vertretung bei Betriebsprüfungen und in Einspruchsverfahren. Mandanten sind Kapital- und Personengesellschaften, von der einzelnen GmbH bis zur Holdingstruktur.

Dazu mehrere Urteilsanmerkungen in der DStR-K zu Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, unter anderem zur Anteilsrotation und zum Buchwertantrag nach § 3 UmwStG.

Internationale Investitionen und grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen bringen steuerliche Herausforderungen mit sich, die eine spezialisierte Beratung erfordern. Ich unterstütze Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei der steuerlichen Gestaltung internationaler Sachverhalte: von der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen über Verrechnungspreise bis hin zur Hinzurechnungsbesteuerung und grenzüberschreitenden Umstrukturierungen.

Im Mittelpunkt steht eine rechtssichere und wirtschaftlich durchdachte Lösung, die auf Ihre individuellen Ziele abgestimmt ist.

Dazu zuletzt: Kopfaufsatz im Praxisforum der IStR, Oktober 2025, zur weiten Auslegung des Beherrschungskonzepts im Anwendungsschreiben zum Außensteuergesetz.

Wenn Vermögen über Generationen oder über Grenzen übergeht, entscheidet die Vorbereitung über die Steuerlast. Das betrifft die vorweggenommene Erbfolge, die Bewertung von Betriebsvermögen und die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer bei internationalen Konstellationen. Die Gestaltungsspielräume sind erheblich, aber nur, solange genug Zeit zur Verfügung steht.

Berührungspunkte zu anderen Schwerpunkten ergeben sich häufig: Erbschaften mit Auslandsbezug greifen ins internationale Steuerrecht über, Unternehmensnachfolgen verbinden Erbschaft- und Unternehmensbesteuerung.

Arbeitsweise

Wie ich arbeite

Ich berate auf Deutsch und auf Englisch. Internationale Sachverhalte berühren oft mehr als das Steuerrecht. Wo gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche oder strafrechtliche Aspekte hineinspielen, arbeite ich eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Auch eine vertrauliche Zweitmeinung zu einer bestehenden Strategie oder einem konkreten Sachverhalt ist möglich, ohne dass das laufende Mandatsverhältnis berührt wird.

Persönliche Beratung

Lassen Sie uns sprechen

Manche Mandanten kommen mit einer klaren Frage, andere mit einem Sachverhalt, der erst sortiert werden muss. Im Erstgespräch nehmen wir uns die Zeit, das gemeinsam zu sortieren, und ich gebe eine erste fachliche Einschätzung. Im Anschluss bekommen Sie eine schriftliche Zusammenfassung mit nächsten Schritten inklusive Honorarschätzung, danach entscheiden Sie.

Häufige Fragen

Antworten auf jene Fragen, die im Vorfeld eines Mandats am häufigsten gestellt werden.

Ab wann lohnt sich eine spezialisierte Beratung im internationalen Steuerrecht?

Sobald ein Sachverhalt mehr als einen Staat berührt, also bei Wegzug, Auslandsbeteiligungen, grenzüberschreitender Erbschaft oder ausländischem Investmentvermögen. Je früher die Frage gestellt wird, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht.

Ja. Viele Mandate sind eine ergänzende Einschätzung zu einem konkreten internationalen Sachverhalt, während die laufende Beratung beim bestehenden Steuerberater bleibt.
Ja, ich biete eine umfassende Beratung zu internationalen Steuerfragen an. Dazu gehören unter anderem Themen wie Doppelbesteuerungsabkommen und die steuerliche Behandlung von Auslandseinkünften.
Es dient der Einordnung Ihres Sachverhalts und der Klärung, ob und in welchem Rahmen eine Beratung sinnvoll ist. Es findet telefonisch, per Video oder in Bad Homburg statt.
Ja, internationale Sachverhalte werden auf Wunsch auf Deutsch oder Englisch bearbeitet.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Den Rahmen bespreche ich zu Beginn transparent.