Steuerberatung in Bad Homburg
Expertise

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Generationenwechsel ist die kritischste Phase für jedes private und betriebliche Vermögen. Ohne Weitsicht drohen hier massive Liquiditätsabflüsse an das Finanzamt. Wir entwickeln maßgeschneiderte Nachlass- und Schenkungskonzepte, die Ihr Lebenswerk schützen.

Durch die frühzeitige Nutzung von Freibeträgen, kluge Nießbrauchgestaltungen und die optimale Anwendung von Verschonungsregeln für Betriebsvermögen sichern wir den Übergang an die nächste Generation: steuerlich optimiert und familiär rechtssicher.

Leistungen

Strategische Beratung zur Unternehmensnachfolge

Übertragung von Betriebsvermögen sowie Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften, einschließlich der Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG.

Optimierte Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge

Lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, einschließlich Nutzung der Freibeträge und Wahl der Übertragungsform.

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen, auch bei Auslandsbezug durch ausländisches Vermögen, ausländische Erben oder Erblasser, einschließlich Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer.

Konzeptionierung von Familienstiftungen

Steuerliche Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Beteiligungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Schenkungen zu Lebzeiten

Einzelne oder gestaffelte Schenkungen, einschließlich Gestaltung mit Vorbehalt von Nießbrauch oder Rückforderungsrechten.

Aus der Praxis

Aktiv steuern, statt passiv an das Finanzamt vererben. Die Übertragung von privatem Immobilien- oder Betriebsvermögen wird im Alltag oft aufgeschoben, aus Sorge, zu Lebzeiten die wirtschaftliche Kontrolle zu verlieren. Treten dann Bewertungsfragen im Erbfall ungeplant auf, übersteigen die aktuellen Marktwerte schnell die gesetzlichen Freibeträge. Werden stattdessen frühzeitig Gestaltungsmodelle rechtssicher aufgesetzt, lässt sich das Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation übertragen, während die Kontrolle und die Erträge vollständig beim Übertragenden verbleiben.

Erstgespräch

Beratungstermin

Wer eine Vermögensübertragung oder Nachfolge plant, kann ein Erstgespräch buchen.