Expertise
Internationales Steuerrecht
Das Kapital und die Köpfe sind heute global mobil. Wir strukturieren Ihre grenzüberschreitenden Sachverhalte rechtssicher und effizient. Ob Sie als Unternehmen eine ausländische Betriebsstätte gründen oder als Unternehmer ins Ausland expandieren: Wir navigieren Sie durch die Fallstricke der Doppelbesteuerung. Dabei schützen wir Sie vor den massiven Risiken der deutschen Wegzugsbesteuerung („Exit Tax“) und quantifizieren gleichzeitig die lukrativen Vorteile ausländischer Anreizsysteme („Welcome Taxes“).
Leistungen
Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten & DBA-Anwendung
Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen bei Doppelansässigkeit, Betriebsstätten und grenzüberschreitenden Einkünften aus Dividenden, Zinsen und Lizenzen.
Strategische Planung von Wegzug und Sitzverlagerung (Exit Tax)
Planung des Wegzugs und der Sitzverlagerung, einschließlich Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und Gegenüberstellung ausländischer Anreizsysteme.
Strukturierung von Inbound- und Outbound-Investitionen
Beteiligungen an passiven ausländischen Gesellschaften nach dem Außensteuergesetz, insbesondere bei Holding-Strukturen und Niedrigsteuerländern.
Betriebsstättenbesteuerung und Verrechnungspreise
Gestaltung und Dokumentation der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen, einschließlich der Dokumentationspflichten nach der Abgabenordnung.
Holdingstrukturen
Strukturierung internationaler Beteiligungen, vom Aufbau der Holdinggesellschaft bis zur laufenden Begleitung der Ausschüttungspolitik.
Aus der Praxis
Chancen nutzen, statt von Grenzen bremsen lassen. Der Wegzug ins Ausland ist steuerlich meist mehrdimensionaler, als es auf den ersten Blick scheint.
Die deutsche Wegzugsbesteuerung führt zu einer sofortigen Steuerlast auf fiktive Gewinne, was oft abschreckend wirkt. Stellt man dieser steuerlichen Einmalbelastung jedoch die ausländischen Anreizsysteme und spezifischen „Welcome Taxes“ des Ziellandes quantitativ gegenüber, ergibt sich häufig ein völlig neues Bild. Wer diesen Schritt im Vorfeld exakt modelliert, wandelt ein scheinbares steuerliches Hindernis in einen planbaren Business Case um.
Erstgespräch
Beratungstermin
Wer eine konkrete Frage zu einem internationalen Steuersachverhalt hat, kann ein Erstgespräch buchen.