Steuerberatung in Bad Homburg

Die Betriebsstätte im Ausland: Vom Expansionstool zur Steuerfalle

Unternehmen investieren im Ausland nicht nur aus Gründen des Marktzugangs oder der günstigeren Energie- und Lohnkosten. Oft geht es um handfeste steuerliche Anreize.

Viele Staaten locken ganz gezielt ausländische Unternehmen und Fachkräfte mit einer sogenannten „Welcome Tax” oder speziellen Impatriate-Regimen an. Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte in einem Land mit niedrigeren Steuersätzen kann die Gesamtsteuerbelastung eines Unternehmens drastisch senken. Zudem profitieren Unternehmen bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem Ausland in deutsche Betriebsstätten durch den sogenannten „Step-Up” (eine Form der Begrüßungsbesteuerung) davon, dass stille Reserven in Deutschland neu und steuerlich vorteilhaft bewertet werden können.

Doch hier endet die Kompetenz der klassischen Steuerberatung:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) meistern: Ob Gewinne einer ausländischen Betriebsstätte in Deutschland nach der Freistellungsmethode steuerfrei bleiben oder nach der Anrechnungsmethode doch der deutschen Besteuerung unterliegen, entscheidet oft über den wirtschaftlichen Sinn einer ganzen Unternehmung.
  • Die ungewollte Betriebsstätte: Seit den OECD-Updates von 2025 müssen Unternehmen extrem vorsichtig sein. Wer als Geschäftsführer oder Key-Account-Manager den Großteil seiner Arbeitszeit dauerhaft im Homeoffice auf Mallorca verbringt, begründet dort ungewollt eine steuerliche Betriebsstätte. Die Folgen? Massive Compliance-Risiken, administrative Mehrkosten und im schlimmsten Fall eine horrende Doppelbesteuerung.
Autor

Resso Bulut

Resso Bulut veröffentlicht seit 2020 regelmäßig zu Fragen des internationalen Steuerrechts.